Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
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§ 1 Betäubungsmittel
- Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind
- 1. LSD,
- 2. Morphium,
- 3. Marihuana,
- 4. Kokain,
- 5. Heroin,
- 6. Cannabis,
- 7. Aga-Kröten,
- 8. Kokablätter und
- 9. Schlafmohn.
§ 2 Straftaten
- Mit Freiheitsstrafe bis zu 30 Monaten oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, besitzt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft.
§ 3 Einziehung
- Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 2 beziehen, können eingezogen werden.